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Ihr neues Bad aus einer Hand

Ihr neues Bad aus einer Hand

Pläne für barrierefreien Umbau / Grundriss © KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.netPläne für den barrierefreien Umbau eines Hauses: Wer Barrieren reduziert, kann sein Eigenheim lange selbstbestimmt nutzen und für den Umbau eine Förderung bei der KfW beantragen © KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net
Pläne für barrierefreien Umbau / Grundriss © KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.netPläne für den barrierefreien Umbau eines Hauses: Wer Barrieren reduziert, kann sein Eigenheim lange selbstbestimmt nutzen und für den Umbau eine Förderung bei der KfW beantragen © KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net
Zinsgünstige Kredite für Barrierefreiheit

Barrierefrei und altersgerecht umbauen mit KfW-Förderung

Förderkredit von der KfW für Barrierefreiheit
Wer sein Haus oder die Eigentumswohnung barrierefrei umbaut, kann mit dem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW-Bank im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit 159". Den Antrag auf Förderung stellen Eigentümer:innen über ihre Hausbank vor der Sanierung.

--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!


Diese Sanierungsmaßnahmen in so genannten Förderbereichen werden von der KfW unterstützt:
 

  • Wege und Maßnahmen im Wohnumfeld: dazu gehören Wege zum Haus, aber auch regelmäßig genutzte Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl --> Förderung für ein barrierefreies Grundstück
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang: Abbau von Barrieren am Eingang, Schaffung von Bewegungsflächen, Wetterschutz
  • Überwindung von Niveauunterschieden: Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen, Umgestaltung von Treppen
  • Anpassung der Raumgeometrie: Änderungen am Grundriss von Wohn- und Schlafräumen, Flur und Küche, Verbreiterung der Türen, Schwellenabbau, Erschließung oder Schaffung von Terrasse, Loggia oder Balkon
  • Maßnahmen für barrierfreies Bad: Anpassung des Raumgrundrisses, Einbau einer bodengleichen Dusche, Erneuerung von WC, Waschbecken und Badewanne --> Förderung für den barrierefreien Badumbau
  • Bedienelemente und Orientierung: Erneuerung der Bedienelemente, Einbau von Stütz- und Haltesystemen, intelligente Haustechnik
  • Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen zum Mehrgenerationenwohnen

Die KfW-Förderung kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Sie muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss der Pflegekasse kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination mögich, es müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen. --> KfW-Förderung richtig beantragen

 


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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